Schuleinschreibung
Schuleinschreibung
Bitte machen Sie telefonisch einen Termin für die kommende Datenerhebung (10. - 21.11.2025) zur Schuleinschreibung ab 9. Oktober 2025 aus.
Ihr Kind ist im Schuljahr 2026/2027 schulpflichtig, wenn es vor dem 2. September 2026 das 6. Lebensjahr vollendet hat. Die Schulreifefeststellung für das Schuljahr 2026/2027 findet im Februar 2026 statt.
Sie werden von der Bildungsdirektion für Wien - Präs/6 postalisch über den zugeteilten Schulplatz vor den Semesterferien verständigt. Nach Erhalt können Sie telefonisch unter 01/4000 56 20 230 oder 01/4000 56 20 20 einen Termin vereinbaren.
FAQ zur Schuleinschreibung
Ihr Kind ist im Schuljahr 2026/2027 schulpflichtig, wenn es vor dem 2. September 2026 das 6. Lebensjahr vollendet hat. Die Schulreifefeststellung für das Schuljahr 2026/2027 findet im Februar 2026 statt.
Sie werden von der Bildungsdirektion für Wien - Präs/6 postalisch über den zugeteilten Schulplatz vor den Semesterferien verständigt. Nach Erhalt können Sie telefonisch unter 01/4000 56 20 230 oder 01/4000 56 20 20 einen Termin vereinbaren.
FAQ zur Schuleinschreibung
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Unterlagen & mehr
Für die Schulreifefeststellung sind folgende Formulare ausgefüllt mitzubringen:
- Elterndatenblatt
- Anmeldung OVS (inklusive Entlassungszeiten)
- Formular Essen
- Datenerhebung und Zustimmung Einzugsermächtigung
- Kooperation Kindergarten-Schule
und
- einen Kugelschreiber
- Elterndatenblatt
- Anmeldung OVS (inklusive Entlassungszeiten)
- Formular Essen
- Datenerhebung und Zustimmung Einzugsermächtigung
- Kooperation Kindergarten-Schule
und
- einen Kugelschreiber
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Schulreifefeststellung
Im Rahmen des zweiten Teils der Schuleinschreibung findet die Schulreifefeststellung und Erhebung des Sprachstandes Ihres Kindes im Februar/März 2026 statt. Die Kinder werden in Kleingruppen von einem Lehrer*innenteam auf spielerische Weise betreut.
Es wird festgestellt, ob ihr Kind schulreif ist, oder ob es noch etwas Zeit benötigt, um erfolgreich in einer ersten Klasse der Volksschule beginnen zu können. Kinder, die schon schulpflichtig, aber noch nicht schulreif sind, haben die Möglichkeit, im ersten Schuljahr eine Vorschulklasse (falls wieder vorhanden) zu besuchen, oder können als Vorschulkind in eine 1.Klasse gehen.
Es wird festgestellt, ob ihr Kind schulreif ist, oder ob es noch etwas Zeit benötigt, um erfolgreich in einer ersten Klasse der Volksschule beginnen zu können. Kinder, die schon schulpflichtig, aber noch nicht schulreif sind, haben die Möglichkeit, im ersten Schuljahr eine Vorschulklasse (falls wieder vorhanden) zu besuchen, oder können als Vorschulkind in eine 1.Klasse gehen.